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AGB

Allgemeine Geschäfts- Bedingungen (AGB)​

AGB gültig ab 01.03.2025

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Rechtliches und Reisebedingungen

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Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil des Vertrages zwischen Torsten Marx Adventures (im folgenden TMA genannt)und dem/der Reiseteilnehmer (im folgenden Teilnehmer genannt).

Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Vertragsteilnehmer durch die vorliegenden Vertragsbedingungen geregelt.

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1.) Anmeldung/Buchung

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Durch die Anmeldung/Buchung (persönlich, schriftlich, via e-mail, Homepage oder telefonisch), oder ab Ausstellung der Bestätigung/Rechnung, kommt zwischen dem Kunden/Teilnehmer und TMA ein Vertrag zustande, der sowohl für Sie als Kunde/Teilnehmer und TMA Rechte und Pflichten beinhaltet. Mit der Anmeldung/Buchung bestätigen Sie, die AGB von TMA zu kennen und diese zu akzeptieren.

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2.) Leistungen

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Der Umfang der Vertraglichen Leistungen ist in unserer Rechnung/Bestätigung aufgeführt.

Weitere und/oder andere Zusagen, Sonderwünsche und Absprachen, die den Umfang der bestätigten und vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch TMA und sind nur gültig, mit dieser schriftlichen Bestätigung.

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Die angeboten Touren werden bei jeder Witterung durchgeführt. Verhindert das Wetter an einzelnen oder mehreren Tagen eine tour, zum Beispiel aus Sicherheitsgründen, bleibt der Vorschlag eines Ersatz-Datum vorbehalten.

Auf Mehrtages- und Fernreisen, sowie internationalen Touren, sind Wetterbedingungen aller Art als "höhere Gewalt" zu verstehen und schliessen Regress-Ansprüche gegen TMA aus.

Der Teilnehmer informiert sich vor Anmeldung/Buchung über Risiken und besondere Umstände der bereisten Regionen und Länder. TMA haftet nicht für Ausrüstungs-Verluste und/oder Beschlagnahmungen durch regionale Behörden oder politischen Ereignissen.

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Für Reisen durch besondere Regionen, Risiko-Gebiete, wird vor Reiseantritt eine gesonderte Erklärung, in schriftlicher Form, durch TMA und den Teilnehmer unterzeichnet.

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3.) Preise / Zahlungsbedingungen

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Der auf der Homepage genannte Touren-/Kurspreis ist ein Richtpreis mit den vermerkten Leistungen bei Mindestanzahl Teilnehmern in CHF (Schweizer Franken), Stand bei der Veröffentlichung. Die gültige Preise bei der Buchung sind massgebend. 

Teilnehmer aus anderen Staaten haben den genannten Preis in Schweizer Franken zu bezahlen, bzw. zu überweisen.

Der ausgewiesene Reisepreis ist Endpreis. Seit 01.01.2025 wird in der Schweiz, gemäss Artikel 21 des Mehrwertsteuergesetzes auf Reisen keine Mehrwertsteuer erhoben.

Gegebenenfalls kann auf Sachleistungen Mehrwertsteuer erhoben werden, dies wird auf der Buchung/Rechnung ausgewiesen.

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Die enthaltenen verbindlichen Leistungen sind in unserer Bestätigung/Rechnung schriftlich bestätigt.

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Nach Eingang der Anmeldung/Buchung erhält der Teilnehmer die Bestätigung von TMA, die zugleich als Rechnung gilt. Der ausstehende Betrag ist innerhalb 10 Werktagen fällig.

Die Anmeldung/Buchung gilt mit Zahlungseingang als bestätigt.

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4.) Umbuchung / Annulation

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4.1 Umbuchung

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Eine Umbuchung muss schriftlich und eingeschrieben erfolgen.

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4.2 Annullation

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Eine Annullation muss schriftlich und eingeschrieben erfolgen. Als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum der schriftlichen Annullierung. Bei Annullierung einer Festanmeldung oder Umbuchung, gelten die Bedingungen der entsprechenden Leistungsträger.

Bei Eintreffen der Annullierung werden die aufgelaufenen Kosten vollumfänglich verrechnet.

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Bei Annullation ab 30. Tag vor Tour-Start sind die Touren-Preise zu 100% geschuldet.

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4.3 Annullation durch TMA

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Es steht im Ermessen von TMA, Touren und Kurse infolge ungenügender Beteiligung, Streiks, Unruhen, höhere Gewalt, politischen Ereignissen, Sicherheitslage, etc. nicht durchzuführen. So kann TMA Tages- E

Wochenend-Touren bis zu 5 Tagen und Mehrtagestouren bis zu 20 Tagen vor Beginn der Tour/Ausfahrt vom Vertrag zurücktreten. Die Teilnehmer werden umgehend telefonisch, schriftlich oder elektronisch, per SMS/whatsapp/email, informiert.

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In diesem Fall wird dem Kunde/Teilnehmer der einbezahlte Betrag vollumfänglich zurückerstattet, bei Abbruch der Tour/Kurs/Ausfahrt vergüten wir Ihnen die ersparten Aufwendungen. Ein weiterer Anspruch gegenüber TMA besteht nicht.

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Bei einem Ausfall des Tourguides/Instruktor vor oder während der Reise, durch Unfall, Krankheit oder Sonstigem, kann TMA die Tour/Ausfahrt, bzw. Kurs, absagen oder abbrechen, wenn kein angemessener, personeller Ersatz gestellt werden kann.

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4.4 Ersatzperson

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Kann der Teilnehmer an der tour oder Kurs nicht teilnehmen, so kann an seiner Stelle eine Ersatzperson die Tour oder Kurs antreten. Die Ersatzperson muss bereit sein, das Arrangement unter den mit dem zurücktretenden Teilnehmer vereinbarten Bedingungen zu übernehmen.

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4.5 Vorzeitige Rückreise

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Sollte der Teilnehmer die Tour oder Kurs aus irgendeinem Grund frühzeitig abbrechen, erfolgt eine Rückerstattung der nicht bezogenen Leistungen im Umfang, als diese Leistung auch TMA nicht in Rechnung gestellt, bzw. rückvergütet wird. Die zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

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5.) No Show, Nicht Erscheinen 

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Wenn der Teilnehmer zur Abreise nicht oder zu späte erscheint, kann keine Rückerstattung, Preises gewährt werden.

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6.) Verstösse

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Jeder Teilnehmer hat Unterlassungspflichten. Verstösst er während der Tour/Kurs gegen die Anweisungen des Tourguides/Instruktors und/oder gegen die Strassenverkehrs-Vorschriften und/oder missachtet TMA AGB. gelten die folgenden Bestimmungen:

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TMA haftet in keiner Weise für das Fehlverhalten der Teilnehmer und/oder anderen Verkehrsteilnehmern.

Jeder Teilnehmer fährt für sich und im Rahmen der jeweiligen Bestimmungen des Landes, durch welches die Tour/Kurs/Ausfahrt führt. Dabei sind die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen zu kennen und zu beachten. Verkehrsverstösse gehen zu Lasten des jeweiligen Fahrzeugführers und begründen keine Haftung. Bei Unfällen haftet ausschliesslich der Unfallverursacher.

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Bei massiven Verletzungen der Anweisungen des Tourguides/Instruktors, von Verkehrsvorschriften und/oder von Behörden, kann TMA vom Vertrag zurücktreten.

In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des einbezahlten Reisepreises.

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7.) Alkohol

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Es gilt die 0,0 Promille-Grenze. Zum Thema Alkohol und Motorradfahrten akzeptiert TMA keine Toleranz. Grobe Verstösse dagegen können zum Ausschluss gemäss Ziffer 6 führen.

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8.) Versicherung

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Im Pauschalpreis sind keinerlei Versicherungen eingeschlossen, ausser diese seien in der Bestätigung detailliert aufgeführt. Wir bitten den Teilnehmer zu überprüfen, ob er genügend versichert ist (Motorrad-, Annullations-, Kranken-, Unfall-, Sachtransport- oder sonstige Versicherung).

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9.) Reisedokumentation 7 Impfungen

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Jeder Teilnehmer ist für seine, für die Reise notwendigen, gültigen Reisedokumente, wie Führerausweis (national, international), Fahrzeugausweis, Grüne Karte (wo notwendig), Identitätskarte, Reisepass (entsprechend gültig), sowie das Einholen eines allfälligen Visums, notwendiger Genehmigungen und Impfungen für das Gast- und/oder Transitland, selber verantwortlich.

TMA ist bemüht, vor Reiseantritt bei der Beschaffung allfälliger Dokument behilflich zu sein und /oder eine Checkliste auszustellen. TMA haftet nicht für fehlende oder ungültige Dokumente.

Eine Kontrolle der Dokumente auf Ihre Gültigkeit und Richtigkeit wird seitens der Tourguides/Instruktoren, oder TMA nicht vorgenommen.

Sollten Dokumente, wie spezielle Genehmigungen für besondere Regionen, etc. durch TMA beschafft werden müssen, wird dies in der Bestätigung, Leistungsumfang, schriftlich festgehalten.

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10.) Haftung

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Mit der Anmeldung anerkennt der Teilnehmer ausdrücklich und unwiderruflich, dass TMA und seine Tourguides/Instruktoren von jeglicher Haftung freigestellt sind. TMA und die Tourguides/Instruktoren sind nicht für die Sicherheit oder Fahrfehler der Teilnehmer verantwortlich, insbesondere nicht bei Sturz, jeder Art von Verletzungen und Krankheit, Tod, Verkehrsunfall oder Schäden am Eigentum, seinem Partner/in, seiner Familie, seinen rechtlichen Nachfolgern oder Erben.

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TMA und die Tourguides/Instruktoren sind nicht haftbar für das Wetter und subjektive Erfolge, das heisst Erfolge, die vom Teilnehmer als solches bewertet werden (bspw. Gruppenzusammenstellung, Wahl der Route oder der Unterkunft, während der Teilnahme an Veranstaltungen/Platzierungen, etc.).

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TMA haftet auch nicht für Minderleistungen, die auf höhere Gewalt , Fehler von Leistungsträgern, Streiks oder Verschulden des Teilnehmers zurückzuführen sind.

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Wartezeiten infolge Wetterbedingungen, Flugverschiebungen, Flugäderungen, zolltechnische Angelegenheiten, Unfall, Pannen, notwendigen Reparaturen an Motorrädern und anderes führt nicht zu Haftungsansprüchen gegenüber TMA oder des Tourguides/Instruktors.

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Kann ein Teilnehmer die Tour/Ausfahrt/Kurs infolge seines defekten Motorrades nicht fortsetzen und ist die Beschaffung eines Ersatzmotorrades (im Tour-/Kurspreis nicht inbegriffen) unmöglich oder erfolglos, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Tour-/Kurspreises.

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Mit Kenntnisnahme der vorliegenden AGB anerkennt der Teilnehmer die Gefahren des Motorradfahrens/Motorradsports, der Motorradtouren und insbesondere der Offroad-Touren und Kurse. Vor Beginn der Tour/Ausfahrt/Kurs muss jeder Teilnehmer unsere Vereinbarung zur Haftungsfreistellung und Sicherheitshinweise unterzeichnen.

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11.) Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Videoausrüstung etc.

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Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für eine sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstung, Kameradrohnen usw. selber verantwortlich sind. In Hotels sind diese Gegenstände im Safe aufzubewahren. Bei Diebstahl, Verlust (besonders bei Offroad-Aktivitäten), Beschädigung usw haften wir nicht.

Der Teilnehmer muss sich selber vor Reiseantritt über gegebene Regelungen und möglicherweise Genehmigungen für das jeweilige Gastland informieren, insbesondere bei Mitführung von Videoausrüstung und Kameradrohnen, TMA haftet nicht für Verlust, Beschlagnahmung der Ausrüstung und/oder Löschung von Daten. 

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12.) Beanstandungen

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Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht unserer Ausschreibung oder sind anderweitig erheblich mangelhaft, so müssen Sie unverzüglich an Ort und Stelle dem Tourguide/Instruktor oder dem Dienstleistungsunternehmen, welches Ihnen die Leistungen erbringen sollte, bekannt zu geben. Führt Ihre Intervention zu keiner Lösung, so sind Sie verpflichtet, von der Vertretung  oder dem betreffenden Dienstleistungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche die Beanstandung und deren Inhalt festhält. Ihre Beanstandung müssen Sie spätestens 2 Wochen nach Rückreise bei TMA vorlegen, ansonsten erlischt jeder Schadenanspruch.

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13.) Teilnahmebedingungen

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Es kann jeder mit einem Motorrad teilnehmen, das amtlich zugelassen und haftpflichtversichert ist. Das Motorrad muss sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden, entsprechend den Offroad-/Tour-/Kurs- Anforderungen ausgerüstet sein und der Teilnehmer einen gültigen Führerschein besitzen, der ihn berechtigt, das Motorrad zu führen.

Den Anweisungen des Tourguides/Instruktors ist Folge zu leisten, bei verstoss kann der Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Tour/Veranstaltung/Kurs ohne Schadenersatzanspruch ausgeschlossen werden.

Alle Teilnehmer sind angehalten, sich an die Vorgaben für Gruppenausfahrten/Veranstaltungen/Kursen, zu halten.

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14.)  Allgemein​​

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TMA behält sic auch im Interesse der Teilnehmer vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen, z,B. Unterkunft, Transport, und Transportmittel, etc. zu ändern, wenn es die Umstände erfordern

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